Parkordnung

  1. Der Muskauer Park ist ein Gartenwerk von internationaler Bedeutung, das in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde.
  2. Parkbesucher sind verpflichtet, die Vorschriften der Parkordnung einzuhalten und die Anweisungen der Mitarbeiter des Parks zu befolgen.
  3. Der Park wird durch das Nationale Institut für Kulturelles Erbe verwaltet; dieses wird in Łęknica durch Pracownia Terenowa NID „Park Mużakowski” w Łęknicy (Außenstelle des Nationalen Instituts für Kulturelles Erbe in Łęknica), 68-208 Łęknica, ul. Wybrzeżna 25, Tel. 0048 68 362 44 36 oder 0048 68 362 41 82, vertreten.
  4. Der Park ist von morgens bis abends geöffnet.
  5. Der Eintritt ist kostenlos.
  6. Kraftfahrzeuge dürfen in den Park nur mit schriftlicher Zustimmung der Parkverwaltung einfahren.
  7. Pferdefuhrwerke dürfen in den Park nur auf der Grundlage einer aktuellen Vereinbarung mit der Parkverwaltung einfahren.
  8. Angeln ist nur auf der Grundlage einer aktuellen Genehmigung der Parkverwaltung möglich.
  9. Bei einem plötzlichen Wetterumschwung (starker Wind, Sturm etc.) ist der Parkaufenthalt wegen Gesundheits- und Lebensgefahr untersagt.
  10. Es ist verboten, im Park offenes Feuer zu benutzen, Lagerfeuer zu machen oder zu grillen.
  11. Es ist verboten, im Park jegliche Suche mit Hilfe von Metalldetektoren durchzuführen.
  12. Außerdem ist es verboten,

– Radioempfänger, Tonbandgeräte usw. laut spielen zu lassen und sonst die Stille zu stören;
– das Gelände zu verunreinigen;
– Vögel und Waldtiere zu verscheuchen;
– zu zelten;
– alkoholische Getränke zu trinken.

  1. Es ist verboten, Parkbauten und Pflanzen zu beschädigen.
  2. Es ist verboten, Erdarbeiten durchzuführen und die Bodenoberfläche aufzureißen.
  3. Hunde sind nur an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Besitzer des Hundes haben den Kot wegzuräumen.
  4. Bei Massenveranstaltungen ist es verboten, Hunde mit in den Park zu nehmen.
  5. Sport, insbesondere Radfahren, darf nur auf Parkwegen betrieben werden. Sportspiele auf Parkwiesen sind nicht erlaubt.
  6. Die Parkverwaltung haftet nicht für Gegenstände, einschließlich Wertsachen, die ohne Aufsicht zurückgelassen werden oder im Parkgelände verloren gehen.
  7. Die Parkverwaltung haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften durch Parkbesucher ergeben.
  8. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, entscheidet der Leiter der Außenstelle des Instituts für Nationalerbe „Muskauer Park in Łęknica”.

 

WIR WÜNSCHEN IHNEN GUTE ERHOLUNG!