- Der Muskauer Park ist ein Gartenwerk von internationaler Bedeutung, das in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde.
- Parkbesucher sind verpflichtet, die Vorschriften der Parkordnung einzuhalten und die Anweisungen der Mitarbeiter des Parks zu befolgen.
- Der Park wird durch das Nationale Institut für Kulturelles Erbe verwaltet; dieses wird in Łęknica durch Pracownia Terenowa NID „Park Mużakowski” w Łęknicy (Außenstelle des Nationalen Instituts für Kulturelles Erbe in Łęknica), 68-208 Łęknica, ul. Wybrzeżna 25, Tel. 0048 68 362 44 36 oder 0048 68 362 41 82, vertreten.
- Der Park ist von morgens bis abends geöffnet.
- Der Eintritt ist kostenlos.
- Kraftfahrzeuge dürfen in den Park nur mit schriftlicher Zustimmung der Parkverwaltung einfahren.
- Pferdefuhrwerke dürfen in den Park nur auf der Grundlage einer aktuellen Vereinbarung mit der Parkverwaltung einfahren.
- Angeln ist nur auf der Grundlage einer aktuellen Genehmigung der Parkverwaltung möglich.
- Bei einem plötzlichen Wetterumschwung (starker Wind, Sturm etc.) ist der Parkaufenthalt wegen Gesundheits- und Lebensgefahr untersagt.
- Es ist verboten, im Park offenes Feuer zu benutzen, Lagerfeuer zu machen oder zu grillen.
- Es ist verboten, im Park jegliche Suche mit Hilfe von Metalldetektoren durchzuführen.
- Außerdem ist es verboten,
– Radioempfänger, Tonbandgeräte usw. laut spielen zu lassen und sonst die Stille zu stören;
– das Gelände zu verunreinigen;
– Vögel und Waldtiere zu verscheuchen;
– zu zelten;
– alkoholische Getränke zu trinken.
- Es ist verboten, Parkbauten und Pflanzen zu beschädigen.
- Es ist verboten, Erdarbeiten durchzuführen und die Bodenoberfläche aufzureißen.
- Hunde sind nur an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Besitzer des Hundes haben den Kot wegzuräumen.
- Bei Massenveranstaltungen ist es verboten, Hunde mit in den Park zu nehmen.
- Sport, insbesondere Radfahren, darf nur auf Parkwegen betrieben werden. Sportspiele auf Parkwiesen sind nicht erlaubt.
- Die Parkverwaltung haftet nicht für Gegenstände, einschließlich Wertsachen, die ohne Aufsicht zurückgelassen werden oder im Parkgelände verloren gehen.
- Die Parkverwaltung haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften durch Parkbesucher ergeben.
- In Angelegenheiten, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, entscheidet der Leiter der Außenstelle des Instituts für Nationalerbe „Muskauer Park in Łęknica”.
WIR WÜNSCHEN IHNEN GUTE ERHOLUNG!